Wem gehört Franz Kafka?

Erst im 13. Kapitel, auf Seite 205, führt Benjamin Balint tiefer in das Verhältnis und die Verwicklungen ein, die dieses Buch prägen: ein juristisches Verwirrspiel über Jahrzehnte, um einen der bedeutensten Nachlässe des letzten Jahrhunderts.

Als Franz Kafka 1924 an den Folgen seiner Tuberkulose stirbt, existieren zwei Testamente. In beiden bittet er seinen Freund Max Brod unmissverständlich, zumindest Teile seines Nachlasses zu vernichten. Brod, selbst ein produktiver Schriftsteller, Journalist, Kritiker und Komponist, ignorierte den Willen seines Freundes und hat Zeit seines Lebens die Werke Kafkas herausgegeben, editiert, interpretiert. Sein Einsatz führte dazu, dass die meisten von Brods Werken (bei Wallstein erschienen jedoch ausgewählte Werke; herausgegeben von Hans-Gerd Koch und Hans Dieter Zimmermann in Zusammenarbeit mit Barbora Šramková und Norbert Miller) heute vergessen sind, nicht dagegen sein Einsatz für den Frühverstobenen.

[…] Dagegen ist alles, was sonst an Geschriebenem von mir vorliegt (in Zeitschriften Gedrucktes, im Manuskript oder in Briefen) ausnahmslos soweit es erreichbar oder durch Bitten von den Adressaten zu erhalten ist (die meisten Adressaten kennst Du ja, in der Hauptsache handelt es sich um Frau Felice M, Frau Julie geb. Wohryzek und Frau Milena Pollak, vergiss besonders nicht paar Hefte, die Frau Pollak hat) — alles dieses ist ausnahmslos am liebsten ungelesen (doch wehre ich Dir nicht hineinzuschauen, am liebsten wäre es mir allerdings wenn Du es nicht tust, jedenfalls aber darf niemand anderer hineinschauen) — alles dieses ist ausnahmslos zu verbrennen und dies möglichst bald zu tun bitte ich Dich

Franz

Zweites Testament Kafkas vom 29.11.1922

Als Brod 1939, fünfzehn Jahre nach Kafkas Tod, vor den Nazis aus der Tschechoslowakei nach Palästina flieht, hat er einen Koffer voller Manuskripte bei sich. Während sich ein Großteil des eigenen Habs und Guts noch in Europa befindet, rettet er die aus seiner (und heutiger) Sicht wertvolleren Unterlagen ins Ausland; es sind die Handschriften und Zeichnungen, Briefe und Entwürfe Kafkas.

Nun kann man durchaus zweifeln, ob ein Nachlassverwalter, der sich über den letzten Willen des Verstorbenen hinwegsetzt und den Nachlass statt ihn zu vernichten, an sich nimmt, an diesem Eigentum erwirbt. Meine Kenntnis des tschechoslowakischen Erbrechts (Stand: 1924) beschränkt sich auf die Vermutung, dass wahrscheinlich ein irgendwie geartestes Erbrecht gab. Brod hat sich um diese Frage zu Lebenzeiten wohl wenig Gedanken gemacht und Teile der Kafka Manuskripte an seine Sekretärin und (vermutlich auch) Geliebte Ester Hoffe verschenkt und sie als Alleinerbin eingesetzt. Ester Hoffe wiederum folgten, nach ihrem Ableben im hohen Alter von 101, ihre Töchter 2007 als Erben nach.

Nach dem Tod Ester Hoffes entbrannte ein langjähriger Streit über die Frage des Eigentums an den Manuskripten. Die Töchter Hoffes wollten die Kafka Handschriften an das Deutsche Literaturarchiv in Marbach verkaufen, wo bereits das Manuskript von Kafkas Process lagert; 1988 für 3,5 Millionen Mark von Hoffe sen. gekauft.

Die Nationalbibliothek Israel dagegen war der Ansicht, dass die Manuskripte zum Brod Nachlass gehören, der wiederum in Gänze an die Nationalbibliothek zu gehen habe. Bis ins Jahr 2016 prozessierten die Parteien. Dann bestätigte der oberste Gerichtshof Israels die Vorinstanz, nach der der gesamte Brod Nachlass und auch die Kafka Manuskripte an die Nationalbibliothek herauszugeben seien.

Die juristischen Scharmützel sind für Benjamin Balint nunmehr der Aufhänger sich der Frage, wem Kafka eigentlich gehöre, zu nähern. In Kafkas letzter Prozess beleuchtet der Journalist nicht nur die Prozessgeschichte, sondern verschränkt diese geschickt mit der Geschichte der Freundschaft zwischen Brod und Kafka, Fragen zu Kafkas Verhältnis zum Zionismus und der seines Heimatgefühls oder ob ausgerechnet Deutschland, das Land des Völkermords an den Juden Europas, dem auch Kafkas Schwestern zum Opfer fielen, Kafka als Nationaldichter vereinnahmen darf.

Balints Buch ist ein spannender Blick auf die Frage, ob Personen nach dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen von Verstorbenen über die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von (Kultur-)Erbe entscheidenen sollen, wohin Literatur gehört und wie entscheidend für diese Fragen die Gesinnung des Autors auch hundert Jahre nach seinem Ableben noch ist. Kafkas letzter Prozess ist ein spannendes Beispiel für die Gefahr wie ein Autor und seine Literatur zwischen persönlichen Befindlichkeiten, Religion und Nationalität zerrieben werden kann; wobei am Ende doch die Größe Kafkas Literatur diese immer davor bewahrt hat in solchen Querlen Schaden zu nehmen.

Kategorien Rezensionen

Tilman berät als Rechtsanwalt Verlage, Autoren und andere Kreative im Urheber- und Medienrecht. Als Blogger hat er sich sowohl im Bereich der Literaturkritik als auch -vermittlung in der Branche einen Namen gemacht. Rechtsanwalt Winterling ist zudem als Jurymitglied (u.a. Hamburger Literaturförderpreise) und Moderator von Lesungen tätig, sowie gefragter Interviewpartner (u.a. Deutschlandfunk, Radio Eins), wenn es darum geht verständlich und unterhaltsam über rechtliche Themen und solche des Bloggens zu berichten.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner